Allgemeines
1a) Wir liefern an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Verkaufs-
und Lieferungsbedingungen. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen
- insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers - setzt eine ausdrückliche
schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.
1b) Der Kontrakt ist ohne Einverständnis der Verkäufer nicht übertragbar.
1c) Die Verkäufer übernehmen keine Garantie oder Gewähr
für die Eignung der kontrahierten Produkte für bestimmte Zwecke,
auch dann, wenn ihnen der Verwendungszweck beim Käufer bekannt ist.
Die Verantwortung der Verkäufer erlischt nach Erfüllung der
kontraktgemäßen Lieferung. Auf keinen Fall haften sie für
irgendwelche Schäden nach Verarbeitung der Ware.
Angebot Vertragsabschluss
2a) Nicht befristete
Angebote der Chemischen Werke Hommel GmbH & Co.KG
erfolgen in allen Teilen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart. Sie stellen die Aufforderung an
den Käufer dar, seinerseits ein Angebot um Vertragsabschluss abzugeben.
Verträge kommen durch unsere schriftliche oder telekommunikativ übermittelte
Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen bedürfen einer
schriftlichen Bestätigung.
2b) Ergänzende Klauseln zur Warenbezeichnung wie „zirka“, „wie
bereits geliefert“, „wie gehabt“ oder ähnliche
Zusätze beziehen sich in unseren Angeboten ausschließlich
auf die Qualität oder Quantität der Ware, nicht aber auf den
Preis. Solche Angaben in Aufträgen werden von uns entsprechend verstanden
und ggf. ist eine Bestätigung entsprechend gemeint.
Preisstellung
3a) Sofern kein Zahlungsziel vereinbart wird, hat innerhalb Europas
die Zahlung innerhalb von 30 Tagen, porto- und spesenfrei, ohne Abzug
vom Datum der Rechnung an gerechnet, zu erfolgen.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins tritt Verzug ohne Mahnung
ein. Als Verzugszinsen werden die jeweils banküblichen Debetzinsen
vereinbart, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8% p.A. über
dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Diskont und Einziehungskosten
für Schecks und Wechsel gehen zu Lasten des Käufers, Kostenrechnungen
hierfür sind sofort fällig. Bei wesentlicher Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse eines Kunden sind wir berechtigt,
Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor
etwas anderes vereinbart war. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
können vom Käufer nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle älteren
fälligen Rechnungen beglichen sind und der Käufer den offenen
Rechnungsbetrag vollständig ausgleicht.
3c) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die jeweils
bei Vertragsabschluss gültigen Preise von Chemische Werke Hommel
GmbH & Co.KG als vereinbart. Soweit die Waren nicht innerhalb von
vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert werden sollten, gelten
die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise als vereinbart.
Die Ausführung von Kleinaufträgen bleibt wegen der hohen Bearbeitungskosten
vorbehalten und bedingt Aufschläge:
bei Umsätzen unter EUR 250,00 fällt eine Verpackungspauschale
von EUR 10,00 an; bei Umsätzen unter EUR 150,00 fällt zusätzlich
eine Versandpauschale von EUR 5,00 an.
3d) Die Chemischen Werke Hommel GmbH & Co.KG sind berechtigt, im
Auftrag und auf Kosten des Bestellers eine angemessene Transportversicherung
mindestens in Höhe des Rechnungswertes abzuschließen.
3e) Der Kontrakt basiert auf Frachtraten und weiteren Transportkosten
sowie Einfuhrzöllen, die am Tage des Abschlusses gültig sind.
Etwaige Erhöhungen während der Laufzeit gehen zu Lasten der
Käufer. Im Falle einer Erhöhung von Werkspreisen ist der Verkäufer
berechtigt, diese Erhöhung jederzeit durch schriftliche Mitteilung
an den Käufer weiter zu geben. Der Käufer ist dann berechtigt,
durch schriftliche Erklärung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt
dieser Mitteilung vom Kaufvertrag zurücktreten.
Lieferzeit und Lieferumfang
4a) Soweit
Lieferfristen nicht ausdrücklich
als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen nur
als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und nicht verbindlich.
Fixe Liefertermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
Die Lieferpflicht ruht, solange die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge
einschließlich Verzugszinsen vom Käufer aussteht. Vereinbarte
Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Bei Überschreitung
der Lieferfrist hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Unsere Haftung bei Lieferverzug ist beschränkt auf den Rechnungswert
der Warenmenge, mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind.
4b) Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Verkäufer
liegen, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, Kriegsfall, behördliche
Maßnahmen, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen
von Vorlieferanten, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung
und Verkehrs-störungen befreien für die Dauer der Störung
und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung bzw.
Abnahme. Das Eintreten solcher Ereignisse hat der Verkäufer dem
Käufer unverzüglich mitzuteilen. Überschreiten die sich
daraus ergebenen Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so
sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs
vom Vertrag zurückzutreten. Wird uns die Lieferung durch die Behinderung
unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten;
das gleiche Recht hat der Käufer, wenn ihm die Übernahme wegen
der Verzögerung nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche
des Kunden sind in den oben genannten Fällen ausgeschlossen.
Ist ein bestimmtes Fabrikat oder auf Lieferung aus einer bestimmten
Abladung verkauft, so sind ordnungsgemäße Belieferung durch
den oder die Vorlieferanten des Verkäufers und entsprechender Qualitäts-ausfall
ebenso vorbehalten wie glückliche und rechtzeitige Ankunft der Ware
beim Verkäufer.
Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach unserem
Ermessen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe
der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenom-men
sind Europaletten. Der Käufer übernimmt auf eigene Kosten für
uns die Entsorgung der Verpackungen. Normalpaletten bleiben in unserem
Eigentum und sind Zug um Zug zurückzugeben, oder es erfolgt eine
Belastung zu Selbstkosten.
4d) Jede Teillieferung ist als getrennter Kontrakt zu betrachten, und
Beanstandungen bei einer Sendung beeinflussen nicht den Kaufvertrag im
Hinblick auf weitere Lieferungen.
Analysen und Warenmuster
5a) Muster, Proben, Analysedaten und sonstige
Angaben über die Warenbeschaffung dienen, soweit wir sie nicht
ausdrücklich garantiert haben, lediglich der unverbindlichen Information.
Bezüglich Art und Qualität der von uns gelieferten Waren
- unabhängig von eventuell von uns gegebenen Garantien - sind
alle handelsüblichen Abweichungen zulässig.
5b) Auch wenn die Lieferung frei Haus bzw. frei Verwendungsstelle oder
Bestimmungsort erfolgt, geht die Gefahr mit der Übergabe an den
Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen
der Raffinerie, des Werkes, Lagers oder Umschlagplatzes auf den Käufer über.
Die Wahl der Transportmittel und Transportwege ist mangels besonderer
Weisung unserer Entscheidung überlassen. Übernehmen wir es,
für Transporte zu sorgen, so besorgen wir geeignete Frachtführer,
Verfrachter oder Spediteure unter Zugrundelegung von deren allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Der Käufer hat uns von allen daraus erwachsenden
Verpflichtungen freizustellen.
Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Erfolgt die
Abnahme nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so sind wir berechtigt,
die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers
zu lagern oder, falls eine Abnahmezeit vereinbart war, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als vertragsmäßig
geliefert.
Der Käufer kann zumutbare Teillieferungen nicht zurückweisen.
Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem Käufer bzw. seinen
Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften bzgl. des Gefahrguttransports. Das Abladen und Einlagern
der Ware ist in jedem Fall Sache des Käufers.
5c) Alle Sendungen reisen ohne Rücksicht auf das benutze Verkehrsmittel,
sowie den verabredeten Frachtvermerk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Wenn bei Platzgeschäften Lieferungen frei Haus des Käufers
vereinbart ist, wird die Ware vor dem Haus des Käufers zur Abladung
bereitgestellt; die Gefahr des Abladens und des Einlagerns geht zu Lasten
des Käufers. Soweit Hilfskräfte des Lieferanten beim Abladen
oder Abtanken über den beschriebenen Rahmen hinaus behilflich sind
und hierbei Schaden an der Ware oder sonstiger Art entstehen, handeln
sie auf alleiniges Risiko des Käufers und nicht als Gehilfen des
Verkäufers. Dies gilt entsprechend bei der Belieferung durch dritte
Beförderungsunternehmen, soweit aus deren Verhalten eine Haftung
des Verkäufers hergeleitet werden konnte. Die Haftung dieser Dritten
bleibt unberührt.
5d) Ein etwa erforderlicher Abruf der Vertragsmengen durch den Käufer
hat gleichmäßig über den Lieferzeitraum zu erfolgen es
sei denn, dass es anders vereinbart wird. Erfolgt die Lieferung aus See-
oder Binnen-schiffen, so ist der Käufer zur sofortigen Übernahme
verpflichtet, sobald das Schiff löschbereit ist. Auf Verlangen muss
die Übernahme auch nachts und an Sonn- und Feiertagen erfolgen.
Etwaige Liegegelder und andere Ausfälle oder Kosten gehen zu Lasten
des Käufers.
Lieferung ab Werk, Raffinerie oder Lager können nur während
der normalen Arbeitszeit erfolgen. Soweit auf ausdrückliches Verlangen
des Käufers außerhalb dieser Zeit geliefert werden soll, gehen
sämtliche Sonderkosten und Zuschläge zu seinen Lasten.
Mengen
6) Als Gewichte sind die beim Werksabgang festgestellten Gewichte
maßgeblich. Die Verkäufer sind berechtigt eine Mehr- oder
Mindermenge von 10 % der Kontraktmenge zu liefern. Das durch uns oder
unseren Erfüllungsgehilfen (durch Vermessen oder Verwiegen) ermittelte
Mengenmaß ist verbindlich.
Verpackung
7) Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind
diese spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen beim Käufer
von diesem in entleertem einwandfreiem Zustand auf seine Rechnung und
sein Risiko an uns zurückzusenden oder ggf. frei unserem Fahrzeug
gegen Empfangsbestätigung zurückzugeben.
Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach,
sind wir berechtigt, für die über 30 Tage hinausgehende Zeit
eine angemessene Gebühr zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung
zur Rückgabe unter zur Rückgabe unter Anrechnung der vorgenannten
Gebühr den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen. Die angebrachten
Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Leihverpackung darf nicht
vertauscht und mit anderem Gut befüllt werden. Für Wertminderung,
Vertauschen und Verlust haftet der Käufer ohne Rücksicht
auf Verschulden. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserem Betrieb.
Eine Verwendung als Lagerbehälter oder Weitergabe an Dritte ist
unzulässig, soweit dies nicht vorher schriftlich vereinbart ist.
Eigentumsvorbehalt
8) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Chemischen
Werke Hommel GmbH & Co.KG bis zur vollständigen Bezahlung
unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer. Der Käufer
darf über unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang
verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
mit uns rechtzeitig nachkommt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter
auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mitzuteilen und die
zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben
und Unterlagen auszuhändigen.
Alle dem Käufer aus der Veräußerung oder Weiterverarbeitung
entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer
oder andere gesetzliche Ansprüche, die unseren Eigentumsverlust
zur Folge haben, tritt der Käufer bereits bei Auftragserteilung
bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung
mit allen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften
oder weiterverarbeiteten Waren zur Sicherung an uns ab. Der Käufer
nimmt in diesem Falle den Kaufpreis nur als Treuhänder für
uns in Empfang und verpflichtet sich, ihn sofort nach Empfang an uns
abzuführen und bis dahin getrennt von seinem Vermögen als Treuhänder
für uns aufzubewahren. Das gleiche gilt für Forderungen aus
Versicherungsverträgen.
Erfolgt die Zahlung durch den Käufer nicht mehr vertragsgemäß,
so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten
und die Kaufsache heraus verlangen. Der Käufer versichert, dass
er über die vorbezeichneten, an uns abgetretenen Ansprüche
noch nicht anderweitig verfügt hat. Zum Zwecke der Rücknahme
sind wir ggf. berechtigt, den Betrieb des Käufers zu betreten. Der
Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinen Abnehmern sofort
von uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
zu geben.
Mängel
9a) Für Sachmängel machen wir gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen wahlweise auf Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung) oder Kaufpreisminderung, wenn neben den gesetzlichen
die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich
bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu
untersuchen. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er
zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstücks
auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
- Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der Käufer
unverzüglich schriftlich zu rügen.
- Unterlässt der Käufer die jeweilige Untersuchung oder rügt
er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht unverzüglich,
so geht er hinsichtlich der festgestellten und/oder der feststellbaren
Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das gleiche
gilt im Fall einer irrtümlichen Falschlieferung, und zwar auch bei
einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung der Ware durch
den Käufer als ausgeschlossen betrachtet werden musste.
- Bei einem versteckten Mangel hat der Käufer unverzüglich
nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Andernfalls gilt die Ware
auch insoweit als genehmigt. Die Beanstandung eines versteckten Mangels
ist jedenfalls nach Ablauf von 8 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Ersatzlieferung wegen Falschlieferung bleibt unberührt.
Beanstandungen beeinflussen nicht die Zahlungsverpflichtung der Käufer.
Beanstandungen können nur so lange berücksichtigt werden,
als sich die Ware - abgesehen von der Probeentnahme - unverändert
in den Versandbehältern befindet.
Mit der Verarbeitung oder Veränderung der Ware erlischt jedes Reklamationsrecht.
Die Rücksendung von Waren ohne vorherige Zustimmung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Annahme derartiger nicht vereinbarter
Rücksendungen verpflichtet uns weder zu ordnungsgemäßer
Aufbewahrung, noch zur Erteilung einer Gutschrift.
9b) Alle Ansprüche im Sinne von Haftung für Schäden verjähren
ein Jahr nach der schadenverursachenden Handlung, ausgenommen vertragsgemäße
Ansprüche. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben
von den vorstehenden Bedingungen unberührt. Wir sind ausdrücklich
nicht haftbar für Schäden von Dritten, und der Käufer
hat uns vor Ansprüchen von Dritten zu sichern.
9c) Ist eine Mängelrüge berechtigt, so haben wir die Wahl,
vom Vertrag zurückzutreten, Ersatz zu liefern, oder den Preis zu
mindern. Weitergehende Ersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns
sind ausgeschlossen. Werden die Güter durch den Empfänger oder
ein Beförderungsunternehmen ohne Beanstandungen angenommen, so gelten
das deklarierte Rohgewicht und die Verpackung als einwandfrei anerkannt.
Eine nachträgliche Beanstandung ist ausgeschlossen. Ist nach Muster
verkauft, so gilt dieses, wenn nichts anderes vereinbart ist, lediglich
als Typenmuster. Unterwegs entstehendes Untergewicht, Leckage sowie Tarazuwachs
gehen zu Lasten des Käufers. Wenn Originalgewicht, Originaltara
oder Abladegewicht vereinbart und berechnet sind, so ist der Einwand
wegen Unrichtigkeit des Gewichtes ausgeschlossen. Falls wegen der Tara
nichts Besonderes vereinbart ist, gilt die Originaltara des Lieferwerkes
bzw. des Abladers.
Datenschutz
10) Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass im Rahmen
der Geschäftsverbindung bekannt gewordenen und benötigten Daten
bei uns gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet
und genutzt werden.
Sonstiges
11) Sollte eine Bestimmung ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine
Regelungslücke enthalten,
so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Ausfüllung
der betreffenden Regelungslücke wird von den Parteien eine Regelung
vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck
bzw. dem mutmaßlichen willen der Parteien entspricht oder ihm
so nahe wie möglich kommt.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
12) Erfüllungsort für unsere
Verpflichtungen ist der Versandort. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen des Käufers ist Lüdinghausen. Gerichtsstand
für sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche
einschließlich solcher aus Wechseln und Schecks ist das für
Lüdinghausen jeweils sachlich zuständige Gericht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN- Kaufrechts in der jeweils geltenden Fassung (Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen
Warenkauf CISG vom 11. April 1980).
Die Anwendung des einheitlichen Haager Kaufrechts ist ausgeschlossen. |